NC Definitionen KapVO
Anteilquote

Definition:

Die Anteilquote ist das Verhältnis der jährlichen Aufnahmekapazität eines der Lehreinheit zugeordneten Studiengangs zur Summe der jährlichen Aufnahmekapazitäten aller der Lehreinheit zugeordneten Studiengänge.
§ 12 KapVO

Aufnahmekapazität
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Definition:
Zahl der Studienplätze, die in einem Studiengang in einem Berechnungsjahr zur Verfügung stehen. Diese jährliche Aufnahmekapazität wird auf der Grundlage der Daten eines Stichtages ermittelt, der nicht mehr als neun Monate vor Beginn des Zeitraums liegt, für den die Ermittlung und die Festsetzung gelten (Berechnungszeitraum).
§ 5 Abs.1 KapVO

Curricularnormwert
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Definition:
Der Curricularnormwert bestimmt den in Deputatstunden gemessenen Aufwand aller beteiligten Lehreinheiten, der für die ordnungsgemäße Ausbildung einer Studentin oder eines Studenten in dem jeweiligen Studiengang erforderlich ist.
§ 13 KapVO

Dienstleistungen
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Definition:
Dienstleistungen einer Lehreinheit sind die Lehrveranstaltungsstunden, die die Lehreinheit für nicht zugeordnete Studiengänge zu erbringen hat.
§ 11 Abs.1 KapVO

Lehrdeputat
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Definition:
Das Lehrdeputat ist die im Rahmen des Dienstrechts festgesetzte Regellehrverpflichtung einer Lehrperson einer Stellengruppe, gemessen in Deputatstunden.
§ 9 KapVO

Lehreinheit

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Definition:
Eine für Zwecke der Kapazitätsermittlung abgegrenzte fachliche Einheit, die ein Lehrangebot bereitstellt ( z.B. Vorklinische Lehreinheit oder die gesamte Lehreinheit ZM), wobei ihr Studiengänge zugeordnet werden, die bei ihr den überwiegenden Teil der Lehrveranstaltungsstunden nachfragen.
§ 7 Abs.2 S.1 KapVO

Schwundquote
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Definition:
Die Studienanfängerzahl ist zu erhöhen, wenn zu erwarten ist, daß wegen Aufgabe des Studiums oder Fachwechsels oder Hochschulwechsels die Zahl der Abgänge an Studentinnen und Studenten in höheren Fachsemestern größer ist als die Zahl der Zugänge.
§ 16 KappVO