Rechtsvorschriften des Berliner Hochschulrechts und verwandter Rechtsgebiete

Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin
(Berliner Hochschulgesetz - BerlHG)
– zuletzt geändert am 19.03.2009

Gesetz über die Zulassung zu den Hochschulen des Landes Berlin in Zulassungsbeschränkten Studiengängen
(Berliner Hochschulzulassungsgesetz – BerlHZG)
– zuletzt geändert am 29.10.2008

Anlage: Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008

Berliner Universitätsmedizingesetz

Verordnung zur Regelung der Studienplatzvergabe in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen des Landes Berlin
(Hochschulzulassungsverordnung – HochschulzulassungsVO)
– zuletzt geändert am 07.07.2005

Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung
(VergabeVO Stiftung)

Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen
(Kapazitätsverordnung – KapVO)
– zuletzt geändert am 11.03.2004

Verordnung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen
(Lehrverpflichtungsverordnung – LVVO)
– zuletzt geändert am 22.10.2008

Verordnung über die Nebentätigkeit des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen
des Landes Berlin
(Hochschulnebentätigkeitsverordnung – HNtVO) – zuletzt geändert am 19.03.2009

Verordnung über wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Daueraufgaben
(Mitarbeiter-Verordnung – MAVO)
– zuletzt geändert am 19.03.2009

Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz – WissZeitVG)

Eine enorme Arbeitserleichterung:
Seit 15. Juni 2010 haben Sie hier die einmalige Gelegenheit, die obigen Gesetze und Verordnungen, die für die Berliner Hochschulen von besonderer Bedeutung sind,  jeweils in der neuesten Gesamtfassung aufzurufen.
In den Texten wird zudem in den Fußnoten kenntlich gemacht, welche Passagen, wann durch welche Gesetze geändert worden sind. Wenn Sie es wünschen, können Sie dort außerdem die jeweiligen Gesetz - und Verordnungsblätter in ihrer Originalfassung klickend aktivieren.
Zudem wird jeder Gesamtfassung die Gesetzeshistorie vorangestellt.
Wir werten wöchentlich die neuesten Ausgaben des Berliner Gesetz - und Verordnungsblattes aus und sorgen in der Regel sofort für die Anpassung der Texte, wenn dies notwendig wird.
Rechtsanwalt Hartmut Riehn